Viele Arbeitnehmer haben schon mal etwas von Bildungsurlaub gehört. Diesen kann man i.d.R, für 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von 2 Jahren beantragen. Die gesetzlichen Regelungen für die Anerkennung von Kursen und Ansprüchen auf Bildungsfreistellung von der Arbeit ist in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. So haben Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen kein eigenes Arbeitnehmerrecht auf Bildungsurlaub gesetzlich verankert. Arbeitnehmer aus diesen Bundesländern sind auf individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber angewiesen. Angestellte und z.T. Auszubildende der anderen Bundesländer, mit i.d.R. mind. 6 monatiger Betriebszugehörigkeit können sich für berufliche oder politische Weiterbildungen von der Arbeit freistellen lassen.
Bildungsurlaub
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